Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter tischleindeckdich Dekorationsverleih UG (haftungsbeschränkt), Falkensteinerstraße 69, 55129 Mainz als Vermieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden/der Kundin als Mieter/in (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Anbieter vermietet gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann auf der Webseite des Anbieters einen Wunschzettel erstellen. Des Weiteren werden die Angebote auf dem Portal Ebay Kleinanzeigen präsentiert und dort eine Kontaktaufnahme zum Anbieter ermöglicht. Ein direkter Vertragsschluss über Ebay Kleinanzeigen ist nicht möglich. Die Parteien vereinbaren dann einen persönlichen Termin beim Anbieter, um die Mietgegenstände in Augenschein zu nehmen. Der Vertrag kommt sodann durch Unterschrift zustande.
(2) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 3 Abholung der Mietgegenstände
(1) Bei Abholung kontrollieren die Parteien die Mietgegenstände gemeinsam auf Beschädigungen. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
(2) Die Ausstattung der Mietgegenstände ist den Beschreibungen auf der Webseite des Anbieters zu entnehmen.
(3) Der Anbieter bietet keine Lieferung an. Dem Kunden steht es frei die Mietgegenstände durch einen Dritten abholen zu lassen.
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§ 3a Lieferung der Mietgegenstände
(1) Gegen Aufpreis liefert der Anbieter an den Wunschort des Kunden. Der Wunschort muss frei zugänglich sein.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die Gegenstände gemäß den vereinbarten Lieferfristen zu liefern. Bei Verzögerungen über eine angemessene Zeitdauer, die auf höhere Gewalt oder ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
(3) Der Kunde hat die Gegenstände bei Lieferung gründlich zu inspizieren. Etwaige Mängel oder Beschädigungen müssen dem Anbieter unverzüglich gemeldet werden. Bei Schäden die nicht im Übergabeprotokoll genannt sind, wird vermutet, dass diese vom Kunden verursacht worden sind.
§ 4 Kaution
Eine Kaution ist nicht fällig, es sei denn die Parteien vereinbaren vor Ort etwas Anderes.
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§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet mit den Mietgegenstände sorgfältig und gewissenhaft umzugehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände nicht weiter zu vermieten.
(3) Der Kunde ist zur Rückgabe der Mietgegenstände am vereinbarten Rückgabeort innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit verpflichtet.
(4) Es ist nicht gestattet die Mietgegenstände für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zu wider laufen.
(5) Stellt der Kunde einen Defekt an den Mietgegenständen fest, der die Gebrauchstauglichkeit erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Kunde den Defekt selbst verschuldet, schuldet er den vollen Mietzins auch bei Rücktritt vom Vertrag.
(6) Die Mietgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich die Mietgegenstände in gebrauchssicherem Zustand befinden und ausreichend gegen ortsabhängig, extremen Wetterbedingungen, oder einer erhöhten Gefahr von Vandalismus, gesichert sind. Dazu gehören beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung.
(7) Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Abs. 1 bis 6 verstößt.
(8) Im Falle von Verschmutzungen der Gegenstände bei Rückgabe erheben wir eine Reinigungspauschale in Höhe von 5 EUR je verschmutzten Gegenstand.
§ 6 Aufbau/Abbau
Der Aufbau und Abbau der Mietgegenstände wird vom Anbieter nicht geschuldet.
§ 7 Rabatt bei Zurverfügungstellung von Fotos
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden einen Rabatt in Höhe von 5% des Mietpreises, wenn der Kunde dem Anbieter Fotos von den aufgebauten Mietgegenständen zur Verfügung stellt.
(2) Es kann vereinbart werden, wie viele Bilder mindestens zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Bilder sind möglichst hoch auflösend anzufertigen. Sofern möglich, sollten keine Gesichter auf den Bildern erkennbar sein, außer das Einverständnis der Personen wurde vom Kunden eingeholt.
(3) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkte und unwiderrufliche Nutzungsrecht an den Bildern. Neben dem Rabatt ist keine weitere Vergütung geschuldet.
§ 8 Dauer des Mietverhältnisses / Überschreitung von Terminen
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
(2) Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe eines Tagesmietpreises je angefangenem Tag der Überschreitung. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt, insbesondere wenn der Anbieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht weitervermieten kann.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.
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§ 8 Dauer des Mietverhältnisses / Überschreitung von Terminen
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
(2) Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe eines Tagesmietpreises je angefangenem Tag der Überschreitung. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt, insbesondere wenn der Anbieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht weitervermieten kann.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Anbieter ist berechtigt eine Anzahlung vom Kunden zu verlangen.
(2) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
§ 10 Haftung des Kunden
(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Kunden besteht, soweit der Anbieter für die entstandenen Schäden von einem Unfallgegner, sonstigen beteiligten Dritten oder von einer Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus dem Vertrag während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Verlust und für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten oder sonstige, durch oder über dem Kunden mit den Mietgegenständen in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
(3) Der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe der Mietgegenstände festgestellt wird. Der Anbieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit die Mietgegenstände nicht durch ihn oder einen Dritten verwendet wurde. Maßgeblich ist das Übergabeprotokoll.
(4) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, während der Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.
(5) Wird bei der Rückgabe der Mietgegenstände ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme bestanden hat.
(6) Der Kunde haftet auf Schadensersatz, wenn die Mietgegenstände zu spät oder unvollständig zurückgegeben werden und aus diesem Grund ein anderer Kunde diese nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.
§ 11 Haftung des Anbieters
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn er die Mietgegenstände aufgrund der verspäteten Rückgabe durch einen Vorkunden, sowie durch unvorhersehbare Schäden an den Mietgegenständen, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Grunde nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die sich aus Abs. 1 bis 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 12 Ausschluss des Widerrufrechtes bei Vermietung
Ein Widerrufsrecht besteht bei der Vermietung von Gegenständen nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da es sich um eine termingebundene Leistung handelt und zudem auch nicht, da der Kunde die Mietgegenstände vor Ort in Augenschein nehmen kann.
§ 13 Besondere Bedingungen für Verkauf individueller Waren
(1) Es besteht die Möglichkeit individuell angefertigte Produkte beim Anbieter zu erwerben (z.B. Namensschilder). Das Eigentum an den Produkten wird erst durch vollständige Kaufpreiszahlung begründet.
(2) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungszeit auf 12 Monate verkürzt.
(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um individuell angefertigte Waren handelt, die nicht wiederverkäuflich sind.
§ 14 Referenznennung
Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Anbieter berechtigt mit dem Firmennamen des Kunden auf seiner Webseite und in Social Media Profilen als Referenz zu werben. Dies beinhaltet auch die Verwendung eines Firmenlogos des Kunden.
§ 15 Datenschutz
(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Kunden vorliegt.
(2) Die Rechte des Kunden ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
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Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
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Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
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Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
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Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
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Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
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Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
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Artikel 21 – Widerspruchsrecht
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Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
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Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(3) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
§ 16 Streitschlichtung
(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters in Mainz.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: Mai 2023
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